Interessantes rund um die Erbschaftssteuer
Posted by adminNov 26
Die Rechtsgrundlage für die Erbschaftssteuer bildet das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Der Erbschaftssteuer unterliegt der Erwerb aufgrund eines Todesfalls. Am 01.01.2010 ist eine neue Reform bezüglich der Erbschaftssteuer in Kraft getreten.
Muss ein Erbe dem Finanzamt gemeldet werden?
Sobald der Erbfall eingetreten ist, muss dieser auch beim Finanzamt gemeldet werden, denn nur hierdurch kann das Finanzamt die Höhe der Erbschaftssteuer ermitteln bzw. festlegen. Die Personen, die aus dem Nachlass etwas erhalten haben, müssen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt den „Zugewinn“ mitteilen. Die Meldung geht an das Finanzamt, an dem der Verstorbene gelebt hat. In manchen Gemeinden gibt es eine bestimmte Stelle für Erbschaftsangelegenheiten.
Doch nicht nur dem Finanzamt muss das Erbe gemeldet werden, sondern auch dem Standesamt, Gericht, Notar und allen anderen Institutionen die mit dem Erbfall zusammenhängen. Banken und Versicherungen sind auch dazu verpflichtet einen Erbfall zu melden, die Höhe liegt hier bei einem Vermögenswert von 1.000,00 Euro.
Was unterliegt der Erbschaftssteuer nicht
Von der Erbschaftssteuer ist zum Beispiel Folgendes befreit: Bei der Steuerklasse I unterliegt der Hausrat, die Kleidung sowie die Wäsche bis zu einem Gesamtwert von 41.000,00 Euro nicht der Erbschaftssteuer. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 12.000,00 Euro unterliegen in der Regel auch nicht der Erbschaftssteuer. Bei Personen die die Steuerklasse II und III Haben können die genannten Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro steuerfrei geerbt werden.
Im Erbfall um Rat fragen
Wer ein Erbe zugesprochen bekommt, sollte sich bezüglich der zu erwartenden Erbschaftssteuer beraten lassen, denn ansonsten können einen die Kosten unangenehm überraschen.
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